Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Ferienwohnungsvertrag.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4. Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen oder Haustiere in die Räumlichkeiten aufzunehmen, als in der jeweilig gültigen Preisliste vorgesehen ist. Bei Verletzung dieser Regelung ist die BLT FeWo GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind BLT FeWo GmbH und der Gast. Auf eine Buchungsanfrage (schriftlich, online, telefonisch, persönlich) des Gastes bzw. Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung seitens der BLT FeWo GmbH ein Vertrag zustande.
2.2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, gilt eine mangelnde Vertretungsmacht als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt.
2.3. Alle Ansprüche gegen die BLT FeWo GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BLT FeWo GmbH beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die BLT FeWo GmbH ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise an die BLT FeWo GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über die BLT FeWo GmbH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der BLT FeWo GmbH verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gastes selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Anreise des Gastes 4 Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich die BLT FeWo GmbH vor, die vereinbarten Preise, um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
3.4. Die BLT FeWo GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung der BLT FeWo GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienwohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen der BLT FeWo GmbH erhöht.
3.5. Rechnungen der BLT FeWo GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Der BLT FeWo GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Die BLT FeWo GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7. Die BLT FeWo GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 geleistet wurde.
4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der BLT FeWo GmbH (No Show)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit der BLT FeWo GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die BLT FeWo GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf jeweils der Textform.
4.2. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt und bedürfen der Rückbestätigung seitens der BLT FeWo GmbH. Sofern nicht anders vereinbart gelten bei Änderungen bzw. Stornierungen von reservierten Ferienwohnungen folgende Ausfallkosten, die in Rechnung gestellt werden: a. bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei b. 29 bis 0 Tag vor Ankunft: 80% der gebuchten Leistungen c. Bei einer Stornierung der Leistung nach begonnener Leistungsinanspruchnahme (z.B. bei vorzeitiger Abreise) wird die in Anspruch genommene Leistung anteilig zu 100% und die nicht in Anspruch genommene Leistung als Stornogebühr anteilig in Höhe von 80% berechnet.
4.3. Die BLT FeWo GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, so kann die BLT FeWo GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5. Rücktritt der BLT FeWo GmbH
5.1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die BLT FeWo GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Wohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage der BLT FeWo GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der BLT FeWo GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die BLT FeWo GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist die BLT FeWo GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere der BLT FeWo GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Ferienwohnung oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – die BLT FeWo GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BLT FeWo GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BLT FeWo GmbH zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Die BLT FeWo GmbH hat den Gast von der Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Der berechtigte Rücktritt der BLT FeWo GmbH begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe der Ferienwohnung
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnung, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die BLT FeWo GmbH versucht nach Möglichkeit den Wünschen des Gastes hinsichtlich der Lage der Räumlichkeiten zu entsprechen.
6.2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 16:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 09:30 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Danach kann die BLT FeWo GmbH aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der BLT FeWo GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4. Die BLT FeWo GmbH vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
7. Haftung der BLT FeWo GmbH
7.1. Die Haftung der BLT FeWo GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die BLT FeWo GmbH dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 2.000 €. Für Wertgegenstände (Schmuck etc.) ist diese Haftung auf 500 € begrenzt. Es wird empfohlen, den Safe zu nutzen. Eine Haftung für Bargeld ist ausgeschlossen.
7.3. Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Platz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens der BLT FeWo GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienwohnung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die BLT FeWo GmbH nicht, soweit die BLT FeWo GmbH, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Etwaige Schäden sind der BLT FeWo GmbH unverzüglich, spätestens beim Verlassen des Ferienwohnungsgrundstücks anzuzeigen. Gleiches gilt auch für (Elektro-) Fahrräder.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Borkum. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Borkum.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.5. Die aufgedruckten Endpreise gelten in Euro (€) für die jeweils angegebene Aufenthaltsdauer bis auf Widerruf Stand 11/2025 – Änderungen vorbehalten
